Die Hygiene in der Praxis soll sicher stellen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern zwischen Patient und Behandler und nachfolgendem Patient ausgeschlossen wird.
Die Vorschriften hierzu werden geregelt über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung).
Die Einhaltung der Bestimmungen in meiner Praxis wird durch das Gesundheitsamt (Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises) in regelmäßigen Abständen überprüft.
Alle angewandten Desinfektionsmittel müssen gelistet sein bei der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM). Die Desinfektionsmittel müssen unter anderem wirksam sein gegen Hepatitis B und Papoviren (Warzenerreger). Die Dosierung und die Einwirkzeit ist korrekt laut Herstellerangaben einzuhalten, da ansonsten keine sichere Desinfektionswirkung (Inaktivierung vorhandener Keime) gewährleistet ist.
Zur Anwendung kommen:
Alle meine Instrumente werden nach der Desinfektion sterilisiert. Dazu werden diese einzeln in Spezialfolie verschweißt und im Autoklav bei 134°C und 2 bar Druck unter Wasserdampf sterilisiert.
Mein Autoklav wird halbjährlich mittels Bio-Indikatoren auf seine Wirksamkeit überprüft. Dies wird beim Regierungspräsidium Stuttgart - Laborbereich Krankenhaushygiene - gemacht. Des weiteren wird mein Autoklav nach eintausend Anwendungen oder spätestens zwei Jahren von einer Fachfirma gewartet.
Die in meiner Praxis verwendeten Tamponaden (Druckschutz für den Nagelfalz) und die Tupfer werden ebenso
im Autoklav sterilisiert.
Für alle diese Maßnahmen hängt in meiner Praxis ein erforderlicher Hygieneplan aus. In diesem Plan sind die angewendeten Desinfektionsmittel und deren Anwendung schriftlich aufgeführt.
"Ihre Fußgesundheit sowie die fachliche Qualität und Leistung
meiner medizinischen Behandlung
steht bei mir, im Sinne
meiner Patienten, an
erster Stelle!"
"Auch die strikte
Einhaltung strenger
Hygiene ist in meiner
Praxis selbstverständlich!"